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   BFH, 13.10.2005 - X S 14/05   

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https://dejure.org/2005,15024
BFH, 13.10.2005 - X S 14/05 (https://dejure.org/2005,15024)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2005 - X S 14/05 (https://dejure.org/2005,15024)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - X S 14/05 (https://dejure.org/2005,15024)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.10.2005 - X B 96/05

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - X S 14/05
    Die dagegen von den Antragstellern erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der angerufene Senat mit Beschluss vom heutigen Tag X B 96/05 als unbegründet zurückgewiesen.

    Hierzu wird auf den Beschluss des angerufenen Senats vom heutigen Tage X B 96/05 verwiesen.

  • BFH, 05.09.2001 - XI S 2/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Aussetzung der Vollziehung - Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - X S 14/05
    Infolge dessen können ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Mai 1989 IV S 1/89, BFH/NV 1990, 301; vom 29. Oktober 1991 IX S 1/91, BFH/NV 1992, 259; vom 26. Juli 2000 XI S 3/00, BFH/NV 2001, 181; vom 5. September 2001 XI S 2/01 und XI S 3/01, BFH/NV 2002, 67; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rz. 101, m.w.N.).
  • BFH, 26.07.2000 - XI S 3/00

    Aussetzung der Vollziehung nach Rechtskraft der Sachentscheidung nicht mehr

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - X S 14/05
    Infolge dessen können ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Mai 1989 IV S 1/89, BFH/NV 1990, 301; vom 29. Oktober 1991 IX S 1/91, BFH/NV 1992, 259; vom 26. Juli 2000 XI S 3/00, BFH/NV 2001, 181; vom 5. September 2001 XI S 2/01 und XI S 3/01, BFH/NV 2002, 67; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rz. 101, m.w.N.).
  • BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09

    Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar

    Wird der Antrag auf AdV --wie im vorliegenden Fall-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, so können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes nur dann bestehen, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2004 IV S 19/03, BFH/NV 2004, 793, und vom 13. Oktober 2005 X S 14/05, BFH/NV 2006, 114).
  • BFH, 09.11.2010 - VIII S 8/10

    Rechtmäßigkeit einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Kleinbetrieb - Keine

    Wird der Antrag auf AdV --wie vorliegend-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gestellt, können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts nur angenommen werden, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (ständige Rechtsprechung, s. u.a. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2004 IV S 19/03, BFH/NV 2004, 793; vom 13. Oktober 2005 X S 14/05, BFH/NV 2006, 114).
  • BFH, 03.05.2012 - V S 13/12

    Zulässigkeit eines Antrags auf AdV während des

    b) Wird der Antrag auf AdV --wie im vorliegenden Fall-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, so können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes nur dann bestehen, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2004 IV S 19/03, BFH/NV 2004, 793, und vom 13. Oktober 2005 X S 14/05, BFH/NV 2006, 114).
  • BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09

    Sonderabschreibung und Ansparabschreibung nach § 7g EStG in den Jahren 2000 und

    Wird der Antrag auf AdV --wie vorliegend-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gestellt, können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes nur dann bestehen, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (u.a. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2004 IV S 19/03, BFH/NV 2004, 793; vom 13. Oktober 2005 X S 14/05, BFH/NV 2006, 114).
  • BFH, 29.10.2009 - X S 26/09

    Aussetzung der Vollziehung

    Er ist nicht mehr "angefochten" i.S. von § 69 Abs. 1 FGO, so dass die Aussetzung der Vollziehung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2005 X S 14/05, BFH/NV 2006, 114).
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